Übersicht über die erbrachten Leistungen

in unseren Wohngemeinschaften

 
 
Blue Brushstroke Moms Influencer Asymmetry Instagram Post Set (10).png

BEHANDLUNGSPFLEGE

Natürlich führen unsere examinierten Pflegefachkräfte auch alle medizinischen Tätigkeiten durch, die vom Haus- oder Facharzt verordnet wurden.

Die Behandlungspflege umfasst die medizinische und pflegerische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege. Darunter fallen Tätigkeiten wie z.B. die Medikamentengabe, die Wundversorgung, der Verbandswechsel oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.

Im Krankenhaus wird jeder Patient rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt. Aber auch in unseren Wohngemeinschaften benötigen Pflegebedürftige häufig eine medizinische Versorgung. Das kann zum Beispiel dann vorkommen, wenn Sie nach einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen werden und Ihre Wunde im Anschluss fachgerecht versorgt werden soll. In diesem Fall kann Ihr Haus- oder Facharzt, von welchem Sie in der Praxis oder im Krankenhaus behandelt wurden, auch medizinische Behandlungspflege verordnen. Wir als ambulanter Pflegedienst übernehmen dann die Versorgung.

• Blutdruck- und Blutzuckermessung

• Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten

• Wundversorgung

• Verbandswechsel

• Kompressionsstrümpfe an-/ ausziehen

• Kompressionsverbände anlegen

• Insulinspritzen

• Antithrombosespritzen

• Dekubitusbehandlung

• Portversorgung

• Stomaversorgung

• Inhalation

• Versorgung suprapubischer Katheter

 

Blue Brushstroke Moms Influencer Asymmetry Instagram Post Set (11).png

GRUNDPFLEGE

Jeder Mensch kann pflegebedürftig werden – für kurze Zeit oder auch über einen längeren Zeitraum hinweg – durch Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Beschwerden. Für viele Pflegebedürftige werden die alltäglichen Verrichtungen dann zu einer großen Herausforderung, die sie häufig nicht mehr ohne Unterstützung bewältigen können. Wir unterstützen Sie daher gern, weiterhin Ihren Alltag meistern zu können, wenn es alleine nicht mehr geht.

Als ambulanter Pflegedienst bieten wir Ihnen die Hilfe, die Sie benötigen. Wir können Sie z.B. bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, oder bei der Nahrungsaufnahme unterstützen. Dies erfolgt bei uns stets nach dem Motto der aktivierenden Pflege.

• Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

• Hilfe bei der Flüssigkeitsaufnahme

• Verabreichen von Sondennahrung

• Körperpflege: Duschen, Baden, Waschen

• An- und Auskleiden

• Unterstützung beim Toilettengang

• Verwendung von Inkontinenzprodukten

• Vorbeugung von Kontrakturen

• Vorbeugung von Lungenentzündung

• Vorbeugung von Dekubitus

• Vorbeugung von Thrombose

• Vorbeugung von Verstopfung

• Positions- und Bewegungsunterstützung

• Aktivierende Pflege mit Bewegungsübungen

 

Blue Brushstroke Moms Influencer Asymmetry Instagram Post Set (13).png

HÄUSLICHE BETREUUNG

Wir können auch noch mehr als Pflege. Ein Zentraler Aspekt in unseren Wohngemeinschaften, bildet eine individuelle Betreuung und Begleitung für persönliche Hobbys und Freizeitaktivitäten.

Für diese Leistungen sind in den Wohngemeinschaften geschulte Betreuungskräfte gemäß §§ 43b, 53c SGB XI beschäftigt, aber auch jede Pflegekraft und Hauswirtschaftskraft erhält spezielle Schulungen.

Jedem Bewohner unserer Wohngemeinschaften bieten wir z.B. folgende Leistungen an:

• Hobbys beibehalten

• Begleitung auf Ausflüge

• Gemeinsame Spaziergänge

• Begleitung zu Arztbesuchen

• Gemeinsame Besorgungen

• Geistige Anregungen

• Gemeinsam Kochen oder Backen

• Angebote der Beschäftigung und Aktivierung

• Familienentlastende Angebote

• Spezielle Angebote zur Beschäftigung von Demenzkranken

 

Blue Brushstroke Moms Influencer Asymmetry Instagram Post Set (12).png

HAUSWIRTSCHAFTLICHE HILFE

Selbstverständlich helfen den Bewohnern der Wohngemeinschaften auch im Haushalt. So können sich in ihrem zu Hause rundum wohl fühlen.

Die Hilfe im Haushalt hat viele Gesichter. Sie umfasst im Wesentlichen alle hauswirtschaftlichen Hilfeleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Da die hauswirtschaftliche Hilfe ebenfalls Bestandteil des Sozialgesetzbuches XI ist, übernimmt die Pflegeversicherung diese Leistung.

• Zubereitung von Mahlzeiten

• Unterstützung beim Einkaufen

• Besorgen von Arzneimittel

• Reinigung der Wohnung

• Entsorgung von Müll

• Wechseln der Wäsche

• Reinigung der Wäsche

 

 

Kontaktieren Sie uns!

 
 

Sie möchten direkt mit uns sprechen?

Rufen Sie uns jetzt an!